Eine Beschwerde einreichen
Um ad?quat mit Ihren Anliegen umgehen zu k?nnen, hat die europ?ische Online-Werbewirtschaft ein Netzwerk national zust?ndiger Selbstkontrollorganisationen aufgebaut, so auch in Deutschland.
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Der Deutsche Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW) ist die freiwillige Selbstkontrolleinrichtung der digitalen Werbewirtschaft f¨¹r nutzungsbasierte Online-Werbung in Deutschland. |
Doch bevor Sie eine Beschwerde ¨¹ber nutzungsbasierte Online-Werbung einreichen, sollten sie ein paar einfache Punkte beachten, um uns zu helfen, die Angelegenheit ad?quat zu l?sen.
Schritt 1
Nachstehend finden Sie eine einfache Checkliste, die Ihnen dabei hilft, Ihre Anfrage oder Beschwerde an die richtige Stelle zu leiten:
1. Bezieht sich Ihre Beschwerde auf den Inhalt einer Anzeige? Falls ja, wenden Sie sich an die Regulierungsstelle f¨¹r Werbeinhalte, der DDOW.
2. M?chten Sie sich von nutzungsbasierter Werbung abmelden? Dann rufen Sie bitte unsere Opt-out-Seite
3. Haben Sie Probleme dabei, sich ¨¹ber die Links auf dieser Website von interessenbezogener Werbung abzumelden? Dann rufen Sie bitte unsere Opt-out-Hilfeseite
4. Bestehen die Probleme auch nach der Abmeldung von nutzungsbasierter Werbung weiter? Dann rufen Sie bitte unsere FAQs
5. Haben Sie eine Frage zu den Datenschutzeinstellungen in Ihrem Browser? Dann rufen Sie bitte unsere f¨¹nf Top-Tipps
6. Haben Sie eine allgemeine Frage oder Bedenken zu interessenbezogener Werbung und m?chten mehr dar¨¹ber wissen? Dann rufen Sie bitte unsere FAQs
Schritt 2
Sollten Ihre Probleme weiterhin bestehen und Sie eine formelle Beschwerde zu einem Fall interessenbezogener Werbung einreichen wollen, k?nnen Sie sich hierzu an den Deutschen Datenschutzrat Online-Werbung wenden.